
Mietrecht Düsseldorf
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Über eine Räumungsklage ist es dem Vermieter eines Wohn- oder Gewerberaums möglich, Räumung und Herausgabe der Mietsache (nach Kündigung des Mietvertrags) gerichtlich durchzusetzen. Ohne ein durch das zuständige Gericht ausgesprochenes Räumungsurteil kann der Vermieter keinen Mieter aus den Mieträumen verweisen.
Sowohl Mieter als auch Vermieter sind gut beraten, sich bei Thema Räumungsklage an einen Anwalt zu wenden. Rechtsanwalt Marco Rath – zugleich Fachanwalt für Mietrecht in Düsseldorf – besitzt umfassende Erfahrungen in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
Die Kosten einer gerichtlichen Räumungsklage richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens, weshalb eine pauschale Aussage nicht sinnvoll möglich ist. Der Streitwert ist abhängig von der Jahreskaltmiete. Die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist prinzipiell möglich, erfordert jedoch zwei erfüllte Voraussetzungen:
Bei Räumungsklagen zu Wohnräumen, geht der Fall immer vor das Amtsgericht. Geht es hingegen um Gewerberäume, hängt vom Streitwert ab, ob das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sind.
Benötigen Sie Hilfe zum Thema Räumungsklage? Sind Sie Mieter oder Vermieter? Marco Rath, Fachanwalt für Mietrecht aus Düsseldorf, berät Sie gerne. Nehmen Sie über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit der Kanzlei auf.