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… der Mieter fortgesetzt unzuverlässig die Miete zahlt und der Vermieter unpünktliche und rückständige Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum hinnimmt. Das gilt sowohl für die fristlose als auch für die ordentliche Kündigung des Mietvertrags.
Unter einer Abmahnung ist ein Schreiben zu verstehen, in dem der Mieter aufgefordert wird, sein pflichtwidriges Verhalten zukünftig zu unterlassen. Es muss mit dem unmissverständlichen Hinweis verbunden sein, dass dem Mieter bei erneuten Vertragsverstößen Konsequenzen drohen.
LG Berlin, Urteil vom 06.12.2011, 63 S 178/11