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Sonstige Urteile

23.08.2012

Die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf von Sondereigentum ist entbehrlich, wenn alle Einheiten einer Wohnungseigentumsanlage an denselben Erwerber veräußert werden.

§ 12 WEG schützt die Eigentümergemeinschaft davor, dass unliebsame, störende oder zahlungsunfähige Mitglieder dem Verband der Eigentümer beitreten können. Werden jedoch alle Eigentumsanteile an denselben Käufer übertragen, besteht keine Gemeinschaft von Eigentümern mehr. Der Schutzzweck des § 12 WEG ist nicht mehr berührt. Die Zustimmung des Verwalters wäre reine Förmelei, auf die verzichtet werden kann.

OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2012, I-15 W 96/11