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Wird die Betriebskostenabrechnung mit dem Hinweis versandt, dass die Abrechnung als anerkannt gilt, wenn innerhalb einer bestimmten Frist kein Widerspruch erhoben wird, führt dies bei fehlenden Einwendungen nicht zur Annahme eines Anerkenntnisses der Nebenkostenabrechnung.
KG, Urteil vom 05.03.2012, 8 U 48/11