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Der Vermieter verstößt gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit gemäß § 556(3)1 HS 2 BGB, wenn er seinen Mietern die seitens des städtischen Müllentsorgungsunternehmens kostenlos angebotenen blauen und gelben Tonnen nicht zur Verfügung stellt.
AG Köln, Urteil vom 20.09.2011, 205 C 112/11