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Sonstige Urteile

31.07.2013

Abnahme des Gemeinschaftseigentums: Beschlussfassung des Verbands möglich.

Der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums “an sich ziehen”. Die Berechtigung hierzu ergibt sich daraus, dass auch die Verfolgung der Gewährleistungsansprüche seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft (in großem Umfang) auf den Verband übertragen werden kann.

LG München I, Urteil vom 16.01.2013, 18 O 1668/11